Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist der Firmensitz in der Metropolregion Rhein-Neckar.
In den Verein aufgenommene Unternehmen vertreten ihre Branche exklusiv.
Die Unternehmen sollen seit mindestens 5 Jahren bestehen oder mindestens 3 Mitarbeiter haben und erfolgreich in ihrem Markt agieren. Außerdem sollen Ausbildungsplätze oder Praktikas angeboten und soziales/gesellschaftliches Engagement gezeigt werden.
Die Unternehmen werden ausschließlich durch Entscheider vertreten. Sowohl durch Inhaber als auch durch angestellte Manager und Prokuristen.
In beiden Fällen ist die Zugehörigkeit zur obersten Führungsebene Pflicht. Eine kurzfristige Vertretung regeln die Mitglieder selbst. Eine grundsätzliche Nachfolge durch eine andere Person oder ein anderes Unternehmen erfordert die Vorgehensweise gemäß dem Aufnahmeprozess für neue Mitglieder.
Vorschläge für neue Mitglieder werden durch den verantwortlichen Paten schriftlich per E-Mail über die Geschäftsstelle an alle Mitglieder versendet.
Der Pate formuliert für diese E-Mail eine kurze Begründung und fügt den Link zur Homepage des vorgeschlagenen Unternehmens bei.
Der Pate formuliert für diese E-Mail eine kurze Begründung und fügt den Link zur Homepage des vorgeschlagenen Unternehmens bei.
Bei Zustimmung von 51% der Rückmeldenden Mitglieder wird der Bewerber eingeladen, um sich vorzustellen.
Keine Rückmeldung gilt als Enthaltung. Nach dem Treffen und der Vorstellung des Bewerbers wird das Votum per Rund-E-Mail abgefragt.
Keine Rückmeldung gilt als Enthaltung. Nach dem Treffen und der Vorstellung des Bewerbers wird das Votum per Rund-E-Mail abgefragt.
Bei Zustimmung von 51% der Rückmeldenden wird der Bewerber aufgenommen und zu weiteren Treffen eingeladen.
Keine Rückmeldung gilt als Enthaltung.Für alle Mitglieder besteht eine konsequente Teilnahme bzw. Absagepflicht:
– Zweimaliges unentschuldigtes Fehlen der Vertreter eines Unternehmens oder fünfmaliges entschuldigtes Fehlen in Folge führen zum Ausschluss aus dem E-Mailverteiler und damit zum Ausschluss aus dem Einladungsprozess.
Keine Rückmeldung gilt als Enthaltung.Für alle Mitglieder besteht eine konsequente Teilnahme bzw. Absagepflicht:
– Zweimaliges unentschuldigtes Fehlen der Vertreter eines Unternehmens oder fünfmaliges entschuldigtes Fehlen in Folge führen zum Ausschluss aus dem E-Mailverteiler und damit zum Ausschluss aus dem Einladungsprozess.
Investition der Mitglieder
Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag. Bei Neuanmeldung wird eine Aufnahmegebühr erhoben.Die zeitliche Investition beträgt ca. 3 Stunden pro Monat und entspricht damit der Teilnahme an zwei Treffen (Unternehmerfrühstück) und dem eventuellem Engagement in einer Arbeitsgruppe.
Anfrage für eine Mitgliedschaft: